Neues BaWü-Landesgesetz für nachhaltige Finanzanlagen

Zahlen, Daten, Fakten | 12.04.2023

Das Land Baden-Württemberg richtet seine Finanzanlagen konsequent auf Nachhaltigkeit aus. Dazu hat der Landtag das Gesetz für nachhaltige Finanzanlagen beschlossen, welches ein Anlagevolumen von 17 Milliarden Euro betrifft.

Rentabilität, Sicherheit und Liquidität galten bislang als Kriterien der Anlageentscheidungen für Geldanlagen Baden-Württembergs. Nun kommt als weiterer Punkt die Nachhaltigkeit hinzu. Das Land möchte hier als Vorbild für andere Bundesländer wirken, sowie sich gegenüber dem Kapitalmarkt klar positionieren. Bislang haben nur wenige Länder Nachhaltigkeitskriterien für ihre Finanzanlagen aufgenommen.

 

 

Die drei wesentlichen Punkte des neuen Gesetzes im Überblick 

  • Verpflichtung zur Reduktion der Treibhausgase entlang der Lieferkette bei den Unternehmen, von denen Aktien oder Anleihen gehalten werden. Damit stellt das Land den direkten Bezug zwischen dem 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens und seinen Finanzanlagen her.
  • Definition konsequenter Ausschlusskriterien: Bei der Investition in Unternehmen orientiert sich das Land an den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs; Sustainable Development Goals), der EU-Taxonomie und am 1,5-Grad-Ziel. So sollen bspw. Investitionen in Unternehmen ausgeschlossen werden, die Waffensysteme oder Schlüsselkomponenten für Waffensysteme herstellen, Atomenergie produzieren oder am Anbau und der Produktion von Tabak beteiligt sind.
  • Nutzung von Stimmrechten: Anspruch, bei investierten Unternehmen auf weitere konsequente Transformation und Verbesserung der Nachhaltigkeit hinzuwirken.

 

Wichtige, erste Orientierung mit Weiterentwicklungspotenzial

Die Nichtregierungsorganisation Facing Finance e.V. hatte das Gesetz auf Erbitten des Finanzministeriums vorab kommentiert. Der Verein begrüßt die Verabschiedung des Gesetzes für nachhaltige Finanzanlagen, sieht aber auch Defizite in der Umsetzung.

Facing Finance befürwortet ausdrücklich die Bezugnahme auf die 17 Nachhaltigkeitsziele (SDGs) der Vereinten Nationen sowie auf die EU-Taxonomie. Allerdings sei der Nichtregierungsorganisation zu Folge die Umsetzung bei den SDGs nicht klar erkennbar. Das Nachhaltigkeitsziel Nr. 5 – Geschlechtergleichheit – ist beispielsweise nicht formuliert und so werden keine geschlechtsspezifischen Anlagerichtlinien (wie z.B. Frauenquoten in den investierten Unternehmen) ausgewiesen. Es wird zudem deutlich, dass zwischen neuen und bestehenden Finanzanlagen unterschieden werden soll. Jene bestehenden Finanzanlagen, die mit dem Gesetz nicht konform sind, sollen abgestoßen werden – eine gesetzliche Frist zur Veräußerung gibt es allerdings nicht.

Facing Finance e.V. bewertet das Gesetz als erste wichtige Orientierung für Entscheidungsträger bei der operativen Umsetzung der nachhaltigen Finanzanlage. Dem Ansatz einer vollumfänglichen Beachtung sozialer und ökologischer Standards und Normen genügt das Gesetz jedoch noch nicht.

Das ganze Gesetz sowie die vollständige Stellungnahme von Facing Finance (ab S. 38) sind über diesen Link auf der Seite des Finanzministeriums zu finden.